Eine Prüfung kann jeder Zeit abgehalten werden, sobald ein erwachsener Nephilim einem jüngerem den Rangaufstieg zutraut, wird von dem Schüler erwartet, eine schriftliche Prüfung in Form eines Aufsatzes abzugeben und in einer praktischen Prüfung seine Kampfkunst unter Beweis stellen, dabei spielt das Alter keine große Rolle, so kann ein 13 jähriger Nephilim ebenso Fortgeschrittener sein wie ein 16 Jähriger.
ANFÄNGER: Anfänger ist man ab dem 5. Lebensjahr bis zum Ende seines 16. Lebensjahr hat der junge Nephilim Zeit sich bis zum Fortgeschritten-Rang erarbeitet zu haben, ist dies nicht in mindestens sechs Fächern der Fall, so bleibt er bis sich dies geändert hat als Anfänger eingestuft und wird zusammen mit den jüngeren Unterrichtet, was gleichzeitig eine Demütigung für den Nephilim bedeutet.
FORTGESCHRITTENE: Hat man das 17. Lebensjahr erreicht und die Auflagen erfüllt, so darf man sich als fortgeschrittener Schattenjäger bezeichnen, dies bedeutet nämlich das man ein vollwertiger Schattenjäger ist und keiner Jagd mehr etwas im Wege steht. Jedoch bedeutet dies nicht, dass man mit seiner Ausbildung fertig ist, ein Schattenjäger lernt nie aus, er lernt solange, bis der Lebensabend eintritt und er sich zumindest kämpferisch, zur Ruhe setzt.
MEISTER: Um sich als Meister bezeichnen zu können, braucht es jahrelange Kampferfahrung. Man ist nicht automatisch ein Meister, nur weil man in allen Fächern den Fortgeschrittenen-Rang erreicht hat, ein Meister wird man nur wenn auch wirklich in jedem Fach den Meister-Rang erreicht hat, was wiederum nur Erwachsene in den dreißigern erreichen können. Bis dahin heißt es am Ball bleiben und vorallem zu überleben.